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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main

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Geschäftsführerin
Lucie Peetz – peetz(at)hfmakademie.de

Projektmitarbeiter*innen
Csongor Dobrotka (mittwochs) – dobrotka(at)hfmakademie.de
Celina Schimmer (montags bis mittwochs) – schimmer(at)hfmakademie.de

Sie erreichen uns montags bis donnerstags von 10 bis 16:30 Uhr.

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    Film, Wettbewerb

    Call for Entries: Regionaler Lang- und Kurzfilmwettbewerb des LICHTER Filmfests

    Das LICHTER Filmfest ist wieder auf der Suche nach neuen Filmproduktionen aus dem Rhein-Main-Gebiet und Hessen. Die Filme werden bei der 15. Ausgabe des LICHTER Filmfest Frankfurt International vom 10. bis 15. Mai 2022 um die Titel „Bester regionaler Langfilm“ und „Bester regionaler Kurzfilm“ konkurrieren.Bis zum 1. März 2022 können für die beiden Wettbewerbe wieder Filme aller Genres...

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    Das LICHTER Filmfest ist wieder auf der Suche nach neuen Filmproduktionen aus dem Rhein-Main-Gebiet und Hessen. Die Filme werden bei der 15. Ausgabe des LICHTER Filmfest Frankfurt International vom 10. bis 15. Mai 2022 um die Titel „Bester regionaler Langfilm“ und „Bester regionaler Kurzfilm“ konkurrieren.

    Bis zum 1. März 2022 können für die beiden Wettbewerbe wieder Filme aller Genres eingereicht werden. Als Merkmal gelten der Wohnort der Regisseur*in, der Ort der (Ko-)Produktion sowie der Drehort oder der Ort der Postproduktion. Auch Filme, die eine maßgebliche Förderung aus der Region bekommen haben, sind zur Teilnahme aufgerufen.

    Eine Film-Jury aus je drei profilierten Expert*innen entscheidet über die Vergabe der mit Geld- und Sachprämien dotierten Preise. Filme, die bis zum Einsendeschluss am 1. März 2022 nicht fertiggestellt sind, können nach Absprache nachgereicht werden.

    Weitere Informationen und die Teilnahmemodalitäten gibt es auf der Website.

    Film, Event

    KurzfilmJAM im Filmforum Höchst

    Eine ganz besondere Aktion findet um 20:30 Uhr am 21. Dezember, dem kürzesten Tag des Jahres, statt: die „KurzfilmJAM“!

    Gestartet wird ganz typisch mit einer Kurzfilmrolle. Wer zu Beginn der Vorstellung allerdings seinen eigenen Kurzfilm (von maximal 10 Minuten) abgibt und somit zur Programmgestaltung des weiteren Abends beiträgt, der hat nicht nur freien Eintritt, sondern auch vielfältige...

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    Eine ganz besondere Aktion findet um 20:30 Uhr am 21. Dezember, dem kürzesten Tag des Jahres, statt: die „KurzfilmJAM“!

    Gestartet wird ganz typisch mit einer Kurzfilmrolle. Wer zu Beginn der Vorstellung allerdings seinen eigenen Kurzfilm (von maximal 10 Minuten) abgibt und somit zur Programmgestaltung des weiteren Abends beiträgt, der hat nicht nur freien Eintritt, sondern auch vielfältige cineastische Erlebnisse vor sich.

    Dauer/Ablauf:

    • Kurzfilmrolle TAFELSILBER
      Auswahl aus dem Programm TAFELSILBER des interfilm-Kurzfilmverleihs, 60 Min.
    • KurzfilmJAM
      Kurze Vorstellung der mitgebrachten Filme und Regisseur*innen - solange der Vorrat reicht!

    Termin und Ort:

    Di, 21.Dezember, 20:30 Uhr
    Filmforum Höchst
    Emmerich-Josef-Straße 46a, 65929 Frankfurt am Main
    Eintritt: € 7,00
    Freier Eintritt für alle, die mit einem eigenen Kurzfilm das Programm bereichern!

    Anforderungen zum abzuliefernden Format:

    USB-Stick mit Film als Mp4, Auflösung sollte 1920x1080 px sein!

    Anmeldung bis 20.12. unter filmforum.vhs@stadt-frankfurt.de

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    Kodex für gute Arbeit an Hessens Hochschulen

    Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Hochschulen vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität. Stellvertretend für alle beteiligten Hochschulen und Personalvertretungen unterzeichneten je eine Vertreterin oder Vertreter der...

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    Die 14 staatlichen Hochschulen in Hessen verpflichten sich in einem „Kodex für gute Arbeit“, den sie mit den Personalvertretungen sowie dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst mit Hochschulen vereinbart haben, auf Grundsätze für eine bessere Beschäftigungsqualität. Stellvertretend für alle beteiligten Hochschulen und Personalvertretungen unterzeichneten je eine Vertreterin oder Vertreter der Universitäten, Hochschulen für Angewandte Wissenschaften, Kunsthochschulen und des Hauptpersonalrats am Montag in Wiesbaden das Papier.

    „Wir wollen allen klugen Köpfen gerechte Chancen geben, damit sie ihr Potenzial entfalten können. Dazu gehören auch gute Arbeitsbedingungen an den Hochschulen“, erklärte Wissenschaftsministerin Angela Dorn. „Die Grundlage dafür ist der Hessische Hochschulpakt 2021-2025: Wir haben den Hochschulen darin ein deutlich verbreitertes und verlässliches finanzielles Fundament gegeben und damit die Möglichkeit für mehr Chancengerechtigkeit und Mut – auch bei der Beschäftigung. Im Hochschulpakt haben sich die Hochschulen im Gegenzug verpflichtet, die Zahl der unbefristeten Beschäftigungsverhältnisse für wissenschaftliches, künstlerisches und wissenschaftsnahes Personal auszubauen. Konkrete Zielzahlen dazu werden in den individuellen Zielvereinbarungen festgelegt.“

    Einige der Festlegungen des Kodex für gute Arbeit sind (in Auszügen):

    • Dauerstellen für Daueraufgaben: Der Kodex legt fest, dass Personal, das überwiegend Daueraufgaben wahrnimmt, grundsätzlich unbefristet beschäftigt wird, und konkretisiert, welche das sind.
    • Verlässliche Perspektiven im dynamischen Wissenschaftsbetrieb: Für junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die eine bestimmte Qualifikation – beispielsweise die Promotion – anstreben, wird die Vertragsdauer so gewählt, dass sie das Erreichen des Ziels ermöglicht, beispielsweise der Promotion, sofern die Mittel dafür dauerhaft zur Verfügung stehen.
    • Studentische Hilfskräfte: Für studentische Hilfskräfte wird die Mindestbeschäftigungsdauer zwei Semester, die Mindestvergütung ab kommendem Sommersemester 12 Euro betragen.
    • Lehrbeauftragte: Der Kodex stellt sicher, dass Lehrbeauftragte – also Personen, die begrenztem Umfang Lehr- und Prüfungsaufgaben wahrnehmen und damit zur Ergänzung des Lehrangebots und zum Transfer von Praxiserfahrungen beizutragen – mindestens auf dem Niveau von wissenschaftlichen Mitarbeitern vergütet werden.
    • Personalentwicklung: Die Hochschulen nutzen alle Instrumente eines modernen attraktiven Arbeitgebers. Sie verpflichten sich insbesondere stärker in Bezug auf Geschlechtergerechtigkeit, Gleichstellung, Diversitätsorientierung und Gesundheitsmanagement.

    Alle Informationen zum Kodex sowie Stimmen aus den Hochschulen gibt es auf der Website und im angehängten PDF.

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    Hochschulgesetz verbessert Qualität im Studium, Strategiefähigkeit und Partizipation

    Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher...

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    Die am Dienstag beschlossene Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird unter anderem die Qualität im Studium weiter verbessern helfen, die Strategiefähigkeit der Hochschulen und ihr Potenzial zur Gewinnung exzellenter Köpfe stärken und die Teilhabe und Transparenz erweitern. Den Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte – also Studierende ohne Abitur – wird es nach erfolgreicher Evaluation des Modellversuchs weiter geben.

    Wissenschaftsministerin Angela Dorn hob in der abschließenden Dritten Lesung des Gesetzes im Plenum des Hessischen Landtages am Dienstag die positive Resonanz hervor, auf die es in der Anhörung gestoßen war, und äußerte sich zu den Zielen. „Kern unserer Hessischen Hochschulstrategie sind eine deutlich gesteigerte und verlässliche Grundfinanzierung und verlässlich vereinbarte Ziele. Das Hessische Hochschulgesetz flankiert diese Strategie. Dazu gehört die Qualität des Studiums und der Lehre: Die Vielfalt an den Hochschulen wächst seit Jahren – das ist gut so, denn unsere Gesellschaft braucht viele kluge und kreative Köpfe, die unterschiedliche Perspektiven und Erfahrungen mitbringen. Ihnen wollen wir Chancengerechtigkeit geben, damit sie ihre Potenziale entfalten können.“

    Deshalb werden unter anderem hochschuldidaktische Fähigkeiten künftig eine stärkere Rolle spielen, auch in Berufungsverfahren. Auch eine regelmäßige Evaluierung der Lehre unter Beteiligung der Studierenden wird vorgesehen. Außerdem wird mit dem Gesetz eine neue Personalkategorie geschaffen, die „Hochschuldozentur“. Alle Studiengänge sollen möglichst so gestaltet sein, dass sie auch in Teilzeit studiert werden können, und zudem sollen besondere Teilzeitstudiengänge eingerichtet werden. Auch digitale Formate werden im Hochschulgesetz verankert.

    Den vollständigen Gesetzestext gibt es auf der Website.