Befristete Vertragsverhältnisse sind in der Kreativwirtschaft gang
und gäbe: Agenturen, Filmproduktionen oder Entwickler-Studios stellen
ihre Teams für gewöhnlich temporär, da projektbezogen, zusammen.
Vordergründig kommt diese Praxis allen Beteiligten entgegen: Aus Sicht
der Arbeitgeber sprechen neben inhaltlichen und arbeitsrechtlichen vor
allem finanzielle Gründe für die Zusammenarbeit mit Freelancern.
Termin und Ort:
Do. 26. April 2018, 17:00 Uhr – 20:00 Uhr MESZ
IHK Frankfurt am Main
Börsenplatz 4
60313 Frankfurt am Main
Gleichzeitig
ist unter Kreativen der Wunsch weit verbreitet, sich ungebunden zu
fühlen. Viele von ihnen hoffen zudem auf 'mehr Netto vom Brutto'. Doch
als Freelancer beschäftigt werden darf nur, wer konkrete arbeits- und
sozialversicherungsrechtliche Kriterien nicht erfüllt.
Christian
Hoppenstedt, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, gibt einen
Überblick über den aktuellen Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung.
Außerdem erläutert er typische Klauseln in Verträgen mit Kreativen, zum
Beispiel zu Nutzungsrechten oder Geheimhaltung und geht auf das
Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) ein. Sein Vortrag richtet sich
sowohl an freischaffende Kreative als auch an potenzielle Auftrag- oder
Arbeitgeber.
Referent: Christian Hoppenstedt ist
Gründungspartner der Kanzlei HOPPENSTEDT Rechtsanwälte in Frankfurt am
Main und Experte für Film, Fotografie, Werbung sowie Games. Er berät
Unternehmen wie Kreative, veröffentlicht zu aktuellen Rechtsthemen und
hält regelmäßig Vorträge und Workshops. Hoppenstedt ist Lehrbeauftragter
der Hochschule Darmstadt h_da/mediencampus, Vorstandsmitglied der
gamearea-FRM sowie Mitinitiator des m² MedienMittwoch.
Alle Informationen zur Veranstaltung gibt es auf der Website.