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hessische Film- und Medienakademie (hFMA)
Hermann-Steinhäuser-Straße 43-47, 2.OG
63065 Offenbach am Main
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kommiss. Geschäftsführung
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News

Neue Förderung der Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm in deutschen Kinos

Eine Änderung der Richtlinien für die Förderung des deutschen Films ermöglicht seit Anfang des Jahres eine finanzielle Unterstützung für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino. Nach den neuen Richtlinien können bei der Filmförderungsanstalt (FFA) jährlich bis zu 1.500 € als Zuschuss beantragt werden.

Der Zuschuss wird auf Antrag Kinos gewährt, die das Abspiel von Vorfilmen planen....

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Eine Änderung der Richtlinien für die Förderung des deutschen Films ermöglicht seit Anfang des Jahres eine finanzielle Unterstützung für die Aufführung von Kurzfilmen als Vorfilm im Kino. Nach den neuen Richtlinien können bei der Filmförderungsanstalt (FFA) jährlich bis zu 1.500 € als Zuschuss beantragt werden.

Der Zuschuss wird auf Antrag Kinos gewährt, die das Abspiel von Vorfilmen planen. Neben Verleihmieten werden auch andere Aufwendungen, wie etwa Werbemaßnahmen, als Finanzierungskosten anerkannt, wenn der Antragsteller selbst mindestens 20% der Kosten trägt.

Die Förderung versteht sich als Abspielförderung für Kurzfilme. Insofern sie als Anreiz für die zusätzliche, regelmäßige Ausleihe wirkt, unterstützt sie auch alle Anbieter von Kurzfilmen und indirekt ihre Hersteller.

Information und Beratung: vorfilm@ag-kurzfilm.de
Antragsformulare: http://www.ffa.de/index.php?page=foerderungen_und_antraege

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